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  • ab 01.01.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 4 DGL-UmwPRdErl - Antragstellung

Bibliographie

Titel
Verfahren zur Prüfung einer Umwandlung von Dauergrünland hinsichtlich naturschutz- und wasserrechtlicher Vorschriften im Rahmen des § 5 des Gesetzes zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik geltenden Konditionalität (GAP-Konditionalitäten-Gesetz - GAPKondG)
Redaktionelle Abkürzung
DGL-UmwPRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28100

Ein Antrag nach Nummer 3 dieses Gem. RdErl. muss folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift der der Antragstellerin/des Antragstellers,

  • Betriebsnummer aus dem Direktzahlungen-Verfahren,

  • Bezeichnung der betreffenden Fläche mit Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer, Flächenidentifikator (FLIK) sowie eine Kartendarstellung in Form einer Übersichtskarte mit Maßstab ca. 1 : 25 000, in der die betreffende Fläche kenntlich gemacht worden ist, sowie eine Karte mit der betreffenden Fläche mit größerem Maßstab (z. B. 1 : 1 000),

  • durchgeführte freiwillige Vereinbarungen oder Teilnahme an öffentlichen Programmen zur Bewirtschaftungsbeschränkung i. S. des § 14 Abs. 3 oder des § 30 Abs. 5 BNatSchG,

  • gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 3 GAPKondG neu anzulegende Ersatzfläche mit Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer, FLIK und

  • soweit im Einzelfall erforderlich, Aussagen zu Maßnahmen der Antragstellerin/des Antragstellers, die zur Beachtung relevanter Rechtsvorschriften bei der Umwandlung ergriffen werden (z. B. Aussparung von Gewässerrandstreifen).

Die UNB oder die UWB kann weitere Angaben verlangen, sofern dies für die Prüfung erforderlich ist.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 10 des RdErl. vom 1. Mai 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 222)