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Anlage 2a ZILE-RdErl - Bewertungsschema Dorfentwicklung privater Einzelvorhaben (mit nationalen Mitteln)

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE)
Redaktionelle Abkürzung
ZILE-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78350

Begünstigte/Begünstigter:

Vorhaben/Festl-Nr.:

REK:

KriteriumMaximale PunktzahlPunktzahl
Verbesserung des Ortsbildes oder Erhaltung der vorhandenen positiven ortsbildprägenden Wirkung(maximal 20)
-mittel10
-groß15
-sehr groß20
Erhaltung vorhandener Bausubstanz durch(maximal 20)
-Erhaltung und Gestaltung10
-Revitalisierung15
-Umnutzung20
Beim Erhalt vorhandener Bausubstanz: Schaffung von kleinen Mietwohneinheiten
(maximal zwei Zimmer, Küche, Bad)
20
Lage des Objektes im Dorfinnenbereich/Ortskern10
Vorhaben in direkter Wechselwirkung mit anderen Vorhaben der Dorfentwicklung
(z. B. Ensemble oder Gestaltung Ortsmitte)
10
Vorhaben ist zum Gebäudeerhalt dringend erforderlich, da Gebäudesubstanz gefährdet10
Folgevorhaben zum Erhalt gefährdeter Gebäudesubstanz5
Bedeutung des Objektes für die regionale Baukultur(maximal 15)
-Ortsbild-/Landschaftsbild prägend10
-Kulturdenkmal15
Wiederherstellung historischer Elemente
(umfassende gestalterische Aufwertung)
10
Klimaschutz/Klimafolgenanpassung durch(maximal 100)
-Wasserrückhaltung/-speicherung zur Wiederverwendung10
-versickerungsfähige Oberflächengestaltung10
-Verwendung natürlicher, nachhaltiger oder recycelter Baustoffe in erheblicher Menge (z. B. Lehm, Stroh)10
-Bepflanzung mit klimaresistenten Gehölzen20
-begleitenden innerörtlichen Schutz vor Hochwasser- oder Starkregenereignissen ("Schwammdörfer")50
Natur-/Umweltschutz(maximal 60)
-kleinere Flächenentsiegelung, z. B. einzelne Stellplätze5
-größere Flächenentsiegelung, z. B. Hofstelle20
-Schaffung kleinerer Grün- und Blühflächen wie z. B. Blühstreifen, Fassadenbegrünung (Gebäudeteile)5
-Schaffung großflächiger Grün- und Blühflächen wie z. B. Obstwiesen, Fassadenbegrünung (gesamtes Gebäude)20
-Unterstützung von Habitaten durch Biotopteiche, Totholzhaufen, Fledermausquartiere usw.20
Besondere Bedeutung z. B. für die Umsetzung der Ziele der Dorfentwicklung (Pilot- oder Leitvorhaben, Beispiel- oder Referenzvorhaben), umfassender Abschluss der Dorfentwicklung, hervorgehobene Erwähnung im Dorferneuerungsplan mit besonderer Begründung20
Sonstiger Beitrag zur dörflichen Entwicklung, z. B. Naherholung, Dorfgemeinschaft, Infrastruktur, Kultur, Inklusion(maximal 20)
-gering5
-mittel10
-groß20
Bevölkerungsentwicklung der letzten zehn Jahre(maximal 10)
-mehr als 1 % über Landesdurchschnitt0
-5 % unter bis 1 % über Landesdurchschnitt5
-mehr als 5 % unter Landesdurchschnitt10
Strukturschwäche des Raumes,
Steuereinnahmekraft der Gemeinde
(maximal 10)
-mehr als 15 % über Landesdurchschnitt0
-15 % unter bis 15 % über Landesdurchschnitt5
-mehr als 15 % unter Landesdurchschnitt10
Gesamtpunktzahl: maximal 340

Begründung:

Für eine Förderung sind mindestens 30 Punkte zu erreichen (Schwellenwert).

Außer Kraft am 1. Juli 2027 durch Nummer 11 des RdErl. i.d.F. vom 24. Januar 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 45)