Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 01.08.2012 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 9 EB-AVO-WaNi - 9 - Zu § 9

Bibliographie

Titel
Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über die Qualifikationsphase und die Abiturprüfung an Freien Waldorfschulen sowie über die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler (EB-AVO-WaNi)
Amtliche Abkürzung
EB-AVO-WaNi
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

9.1
Rechtzeitig vor dem Beginn der mündlichen Prüfungen trifft die Prüfungskommission die erforderlichen Beschlüsse auf der Grundlage der Prüfungsergebnisse.

9.2
Bei Nichtzulassung zur mündlichen Prüfung gilt Nr. 14.3 EB-AVO-GOBAK entsprechend.