§ 1 NLAG - Gesetzeszweck
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zur Verbesserung der flächendeckenden hausärztlichen Versorgung in Niedersachsen
- Redaktionelle Abkürzung
- NLAG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21064
1Dieses Gesetz dient der Verbesserung der flächendeckenden hausärztlichen Versorgung in Niedersachsen. 2Als Teil eines Maßnahmenpakets ergänzt es die übrigen Steuerungsinstrumente zur Eindämmung von prognostizierten Versorgungslücken mit einer bevorzugten Vergabe von Medizinstudienplätzen an Studierwillige, die sich zu einer hausärztlichen Tätigkeit in mangelversorgten Gebieten verpflichten.