§ 7 NLAG - Berichtspflicht
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zur Verbesserung der flächendeckenden hausärztlichen Versorgung in Niedersachsen
- Redaktionelle Abkürzung
- NLAG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21064
Die Landesregierung berichtet dem Landtag erstmals bis zum 31. Dezember 2025 und sodann alle fünf Jahre über die Erfahrungen mit diesem Gesetz.