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  • ab 01.01.2023 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 PolAGRdErl - Geltungsbereich

Bibliographie

Titel
Erteilung von Aussagegenehmigungen an Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte der Polizei Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
PolAGRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411

1.1 Die Regelungen dieses RdErl. gelten für Beamtinnen und Beamte der Polizeibehörden und der Polizeiakademie Niedersachsen.

1.2 Für nicht verbeamtete Beschäftigte wird die Pflicht zur Verschwiegenheit im gleichen Umfang wie für Beamtinnen und Beamte durch den Bezugsbeschluss zu a angeordnet. Die Regelungen dieses RdErl. gelten daher ebenfalls für die Tarifbeschäftigten der Polizeibehörden und der Polizeiakademie Niedersachsen.

1.3 Die Regelungen gelten nicht für in der für den Verfassungsschutz zuständigen Abteilung des MI tätige Beamtinnen, Beamte und Tarifbeschäftigte.

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 7 Absatz 1 des RdErl. vom 17. November 2022 (Nds. MBl. S. 1622, Nds. Rpfl. 2023 S. 20)