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Abschnitt 6. AbwAGÜWRdErl - Schlussbestimmungen

Bibliographie

Titel
Vollzug des AbwAG; Erklärung des Einleiters zur Einhaltung niedrigerer Überwachungswerte (§ 4 Abs. 5 AbwAG)
Redaktionelle Abkürzung
AbwAGÜWRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28200

Dieser RdErl. tritt am 19. 1. 2018 in Kraft und mit Ablauf des 31. 12. 2025 außer Kraft.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 6 des RdErl. i.d.F. vom 20. September 2023 (Nds. MBl. S. 785)

An
den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
die unteren Wasserbehörden
die Gemeinden und Gemeindeverbände