Abschnitt 6. AbwAGÜWRdErl - Schlussbestimmungen
Bibliographie
- Titel
- Vollzug des AbwAG; Erklärung des Einleiters zur Einhaltung niedrigerer Überwachungswerte (§ 4 Abs. 5 AbwAG)
- Redaktionelle Abkürzung
- AbwAGÜWRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 28200
Dieser RdErl. tritt am 19. 1. 2018 in Kraft und mit Ablauf des 31. 12. 2025 außer Kraft.
Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 6 des RdErl. i.d.F. vom 20. September 2023 (Nds. MBl. S. 785)
An
den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
die unteren Wasserbehörden
die Gemeinden und Gemeindeverbände