Abschnitt 6. AbwAGÜWRdErl - Schlussbestimmungen
Bibliographie
- Titel
- Vollzug des AbwAG; Erklärung des Einleiters zur Einhaltung niedrigerer Überwachungswerte (§ 4 Abs. 5 AbwAG)
- Redaktionelle Abkürzung
- AbwAGÜWRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 28200
Dieser RdErl. tritt am 19.1.2018 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2023 außer Kraft.
Außer Kraft am 1. Januar 2024 durch Nummer 6 des RdErl. vom 19. Januar 2018 (Nds. MBl. S. 73)
An
den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
die unteren Wasserbehörden
die Gemeinden und Gemeindeverbände