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Abschnitt 6. AbwAGÜWRdErl - Schlussbestimmungen

Bibliographie

Titel
Vollzug des AbwAG; Erklärung des Einleiters zur Einhaltung niedrigerer Überwachungswerte (§ 4 Abs. 5 AbwAG)
Redaktionelle Abkürzung
AbwAGÜWRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28200

Dieser RdErl. tritt am 19.1.2018 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2023 außer Kraft.

Außer Kraft am 1. Januar 2024 durch Nummer 6 des RdErl. vom 19. Januar 2018 (Nds. MBl. S. 73)

An
den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
die unteren Wasserbehörden
die Gemeinden und Gemeindeverbände