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  • ab 01.07.2018 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 NWE10-RdErl - Zielsetzung

Bibliographie

Titel
Natürliche Waldentwicklung auf 10 % der niedersächsischen Landeswaldflächen (NWE10) als Beitrag zur Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt
Redaktionelle Abkürzung
NWE10-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
79100

Als Beitrag zur Nationalen Biodiversitätsstrategie sollen bis zum Jahr 2020 10 % der Fläche des Landeswaldes (Referenzfläche 333 203 ha) dauerhaft einer natürlichen Waldentwicklung überlassen werden ("NWE10"). Hiermit leistet Niedersachsen seinen Beitrag zum 5 %-NWE- und zum 2 %-Wildnisziel des Bundes.

NWE10 soll dazu beitragen, den Verlust an Vielfalt der Arten, der Lebensräume und der genetischen Vielfalt aufzuhalten. Oberste Ziele in den NWE10-Wäldern sind die Gewährleistung der natürlichen Sukzession und der Ablauf natürlicher Prozesse ohne direkte Störungen durch den Menschen.

Außer Kraft am 1. Januar 2029 durch Nummer 7 des RdErl. i.d.F. vom 19. Juli 2023 (Nds. MBl. S. 533)