NWE10-RdErl,NI - NWE10-Runderlass

Natürliche Waldentwicklung auf 10 % der niedersächsischen Landeswaldflächen (NWE10) als Beitrag zur Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt

Bibliographie

Titel
Natürliche Waldentwicklung auf 10 % der niedersächsischen Landeswaldflächen (NWE10) als Beitrag zur Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt
Redaktionelle Abkürzung
NWE10-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
79100

Gem. RdErl. d. ML u. d. MU v. 1.7.2018 - 405-02261/8-86 -

Vom 1. Juli 2018 (Nds. MBl. S. 665)

Geändert durch Runderlass vom 19. Juli 2023 (Nds. MBl. S. 533)

- VORIS 79100 -

Bezug: RdErl. d. ML v. 22.12.2010 (Nds. MBl. S. 81)
- VORIS 79100 -

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Zielsetzung1
Flächenkulisse2
Umsetzung und Abgrenzung der NWE10-Flächen3
Zuordnung und Zuständigkeiten für die NWE10-Flächen4
Borkenkäfer-Sicherungsstreifen im Nationalpark Harz5
Festlegungen im Einzelfall6
Schlussbestimmungen7
Zusätzliche NWE10-Flächen in ha zur Schließung der noch vorhandenen LückeAnlage

Abschnitt 1 NWE10-RdErl - Zielsetzung

Bibliographie

Titel
Natürliche Waldentwicklung auf 10 % der niedersächsischen Landeswaldflächen (NWE10) als Beitrag zur Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt
Redaktionelle Abkürzung
NWE10-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
79100

Als Beitrag zur Nationalen Biodiversitätsstrategie sollen bis zum Jahr 2020 10 % der Fläche des Landeswaldes (Referenzfläche 333 203 ha) dauerhaft einer natürlichen Waldentwicklung überlassen werden ("NWE10"). Hiermit leistet Niedersachsen seinen Beitrag zum 5 %-NWE- und zum 2 %-Wildnisziel des Bundes.

NWE10 soll dazu beitragen, den Verlust an Vielfalt der Arten, der Lebensräume und der genetischen Vielfalt aufzuhalten. Oberste Ziele in den NWE10-Wäldern sind die Gewährleistung der natürlichen Sukzession und der Ablauf natürlicher Prozesse ohne direkte Störungen durch den Menschen.

Außer Kraft am 1. Januar 2029 durch Nummer 7 des RdErl. i.d.F. vom 19. Juli 2023 (Nds. MBl. S. 533)

Abschnitt 2 NWE10-RdErl - Flächenkulisse

Bibliographie

Titel
Natürliche Waldentwicklung auf 10 % der niedersächsischen Landeswaldflächen (NWE10) als Beitrag zur Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt
Redaktionelle Abkürzung
NWE10-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
79100

Die NWE10-Zielfläche beträgt 33 320 ha. Zur NWE10-Kulisse gehören

  • die mit Eröffnungsbilanz zum 22.10.2015 bereits festgelegten Flächen der Anstalt Niedersächsische Landesforsten (NLF) einschließlich Nationalpark Harz und der Flächen der Domänen- und Moorverwaltung (373 ha) als Landeswald außerhalb der NLF mit insgesamt 28 170 ha,

  • die für den Lückenschluss zur Erreichung des 10 %-Zieles ausgewählten Flächen der NLF einschließlich Nationalpark Harz gemäß derAnlagemit 5 150 ha (5 450 ha einschließlich 300 ha Puffer).

Nicht betroffen von den Regelungen dieses Gem. RdErl. sind Waldflächen, die von anderen Waldbesitzerinnen oder Waldbesitzern in Anlehnung an das NWE10-Programm als Wälder mit natürlicher Entwicklung gemeldet werden.

Außer Kraft am 1. Januar 2029 durch Nummer 7 des RdErl. i.d.F. vom 19. Juli 2023 (Nds. MBl. S. 533)

Abschnitt 3 NWE10-RdErl - Umsetzung und Abgrenzung der NWE10-Flächen

Bibliographie

Titel
Natürliche Waldentwicklung auf 10 % der niedersächsischen Landeswaldflächen (NWE10) als Beitrag zur Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt
Redaktionelle Abkürzung
NWE10-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
79100

Die NLF und die Nordwestdeutsche Forstliche Versuchsanstalt (NW-FVA) werden mit der Umsetzung des NWE-10-Konzeptes und der Integration in das bestehende Naturwaldkonzept beauftragt.

Für die mit der Eröffnungsbilanz gesicherten NWE-Flächen mit 28 170 ha ist die Prüfung abgeschlossen.

Eine exakte und abschließende Flächenabgrenzung der für den Lückenschluss ausgewählten NWE-Flächen gemäß der Anlage wird in einigen Fällen erst im Zuge der konkreten Umsetzung möglich sein. Dabei sollen die NLF als Eigentümerin der Flächen, die NW-FVA, der NLWKN und die unteren Naturschutzbehörden entsprechend ihrer fachlichen Zuständigkeiten zusammenarbeiten.

Im Rahmen dieses Abstimmungsverfahrens sind ausschließlich die für den Lückenschluss vorgesehenen Flächen gemäß der Anlage zu evaluieren.

Es ist davon auszugehen, dass im Zuge des Umsetzungsprozesses einzelne Flächen oder Flächenteile aus rechtlichen Gründen nicht für den Lückenschluss herangezogen werden können. In der Liste der NWE10-Flächen gemäß der Anlage ist hierfür zum Flächenausgleich ein Puffer von zusätzlichen 300 ha vorgesehen. Durch den Umsetzungsprozess soll die Fläche auf eine Zielfläche von 32 947 ha in der NLF und 373 ha in der Domänen- und Moorverwaltung zurückgeführt werden.

Sollten Flächenvorschläge im Zuge des Umsetzungsprozesses nicht realisierbar sein, entfallen die überschüssigen 300 ha ersatzlos, bis die Gesamt-NWE-Kulisse von 10 % (33 320 ha) erfüllt und die Lücke von 5 150 ha geschlossen worden ist. Entfallen mehr als 300 ha, wird die NLF gebeten, einen Schwerpunkt bei notwendigen Ersatzflächen nach Möglichkeit in der Angliederung dieser Flächen an größere NWE-Gebiete zu legen, um die Sicherung des 10 %-Zieles sicherzustellen (u. a. im FFH Gebiet "Östliche Wälder im Solling").

Außer Kraft am 1. Januar 2029 durch Nummer 7 des RdErl. i.d.F. vom 19. Juli 2023 (Nds. MBl. S. 533)

Abschnitt 4 NWE10-RdErl - Zuordnung und Zuständigkeiten für die NWE10-Flächen

Bibliographie

Titel
Natürliche Waldentwicklung auf 10 % der niedersächsischen Landeswaldflächen (NWE10) als Beitrag zur Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt
Redaktionelle Abkürzung
NWE10-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
79100

Die NWE10-Flächen werden wie folgt eingeteilt:

4.1 NWE10-Flächen der NLF außerhalb eines Nationalparks oder Biosphärenreservats sollen der Schutzgebietskategorie "Naturwald" zugeordnet werden, wenn jeweils ihre zusammenhängende Fläche im Fall von zonalen, großflächig verbreiteten Waldgesellschaften 20 ha überschreitet oder wenn sie bereits bestehende Naturwälder erweitern. Bei natürlicherweise kleinräumig vorkommenden azonalen Waldgesellschaften liegt die Mindestflächengröße bei 5 ha. Kleinräumig ausgebildete Waldgesellschaften sollen möglichst in Form einer Einbettung in größere NWE-Komplexe repräsentiert werden. Sie sind als neue Naturwälder den bestehenden Naturwäldern gleichgestellt. Sie dienen wie diese auch dem Monitoring und der Naturwaldforschung im Rahmen des Forschungsprogramms der NW-FVA. Einzelheiten der Naturwaldbetreuung im Rahmen des LÖWE-Programms regelt der Bezugserlass.

4.2 Kleinere oder für die Schutzgebietskategorie Naturwald ungeeignete NWE10-Flächen sind in den niedersächsischen Landesforsten nach dem LÖWE-Habitatbaumkonzept als "Habitatbaumfläche Prozessschutz" zu sichern und zu betreuen.

4.3 NWE10-Flächen, die im Nationalpark Harz oder in einem Biosphärenreservat liegen und nicht bereits Bestandteil der LÖWE-Schutzgebietskategorie Naturwald oder Naturwaldforschungsflächen der NW-FVA sind, sind bis zum Ende des Jahres 2022 in die Naturdynamikzone des Nationalparks Harz oder des Biosphärenreservats zu überführen und gemäß den Vorgaben des Nationalparkplans oder des Biosphärenreservatprogramms zu behandeln.

4.4 NWE10-Flächen außerhalb der NLF (Domänen- und Moorverwaltung) sind unmittelbar ohne weitere Nutzung oder Pflege der natürlichen Entwicklung zu überlassen.

Außer Kraft am 1. Januar 2029 durch Nummer 7 des RdErl. i.d.F. vom 19. Juli 2023 (Nds. MBl. S. 533)