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  • ab 01.01.2009 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 7 ZFN-RdErl - 7. Datenschutz, Vertraulichkeit

Bibliographie

Titel
Zentraler Fahrdienst Niedersachsen, Nutzungsregelungen
Redaktionelle Abkürzung
ZFN-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20480

Der ZFN speichert Daten, die zur Abwicklung der Dienstleistung sowie der Kunden-/Dienstleisterbeziehung benötigt werden. Die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften wird sichergestellt. Der ZFN sichert die vertrauliche Behandlung der erhobenen Daten und Erkenntnisse zu. Die Interessen der Beteiligten werden gewahrt.