Abschnitt 6 VV-BBauG - Andere Verwaltungsvorschriften, Bekanntmachungen Technischer Regeln, Empfehlungen und Hinweise zum Bundesbaugesetz
Bibliographie
- Titel
- Verwaltungsvorschriften zum Bundesbaugesetz (VV-BBauG)
- Amtliche Abkürzung
- VV-BBauG
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21074000000001
6.1
Neben diesen Verwaltungsvorschriften sind nur die nachstehenden Verwaltungsvorschriften
bei der Anwendung des Bundesbaugesetzes zu beachten:
6.1.1
Ausführungsbestimmungen zum Niedersächsischen Gesetz über Spielplätze (AB NSpPG), RdErl. vom 3.5.1974 (Nds. MBl. S. 1064 - GültL 391/89);
6.1.2
Wertermittlungsrichtlinien 1976 (WertR 76); Anhang zum Gem. RdErl. des MW, MF, MI und MS vom 14.9.1976 (Nds. MBl. S. 1699 - GültL MW 151/508), geändert durch RdErl. des MW vom 29.10.1979 (Nds. MBl. S. 1876 - GültL 151/557) und Gem. RdErl. des MW, MF, MI und MS vom 13.7.1981 (Nds. MBl. S. 693 - GültL 151/577).
6.2
Neben diesen Verwaltungsvorschriften werden erlassen und im Nds. MBl. veröffentlicht:
6.2.1
Bekanntmachungen Technischer Regeln;
bekanntgemachte Technische Regeln sind in gleicher Weise verbindlich wie Verwaltungsvorschriften;
6.2.2
Empfehlungen;
Empfehlungen sind nicht in gleicher Weise verbindlich wie Verwaltungsvorschriften. Von ihnen kann abgewichen werden;
6.2.3
Hinweise;
Hinweise sind ohne Verbindlichkeit.
6.3
Von diesen Verwartungsvorschriften unberührt bleiben Erlasse und Verfügungen der Fachaufsichtsbehörden an die Träger öffentlicher Belange für deren Stellungnahmen nach § 2 Abs. 5.