§ 1 NHintG - Regelungsgegenstand
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsisches Hinterlegungsgesetz (NHintG)
- Amtliche Abkürzung
- NHintG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 32360
Dieses Gesetz regelt das Verfahren der Hinterlegung für durch Rechtsvorschrift oder Rechtsgeschäft vorgesehene oder durch eine Behörde oder ein Gericht angeordnete oder zugelassene Hinterlegungen in Niedersachsen.