Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 01.06.2016 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 11 OK-RdErl - Schlussbestimmungen

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaft und Polizei bei der Verfolgung der Organisierten Kriminalität
Redaktionelle Abkürzung
OK-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21021

Dieser Gem. RdErl. tritt am 1. 6. 2016 in Kraft. Der Bezugserlass tritt mit Ablauf des 31. 5. 2016 außer Kraft.

An
die Polizeidirektionen
das Landeskriminalamt Niedersachsen
die Polizeiakademie Niedersachsen