Abkommen zur dritten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik
(3. DIBt-Änderungsabkommen)
Bibliographie
- Titel
- Abkommen zur dritten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik (3. DIBt-Änderungsabkommen)
- Redaktionelle Abkürzung
- 3. DIBt-ÄndAbk,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21072
Vom 24. Juni 2014/26. Oktober 2016 (Nds. GVBl. 2017 S. 110 - VORIS 21072 -) (1)
Die Bundesrepublik Deutschland und
das Land Baden-Württemberg,
der Freistaat Bayern,
das Land Berlin,
das Land Brandenburg,
die Freie Hansestadt Bremen,
die Freie und Hansestadt Hamburg,
das Land Hessen,
das Land Mecklenburg-Vorpommern,
das Land Niedersachsen,
das Land Nordrhein-Westfalen,
das Land Rheinland-Pfalz,
das Saarland,
der Freistaat Sachsen,
das Land Sachsen-Anhalt,
das Land Schleswig-Holstein,
der Freistaat Thüringen
vereinbaren, vorbehaltlich der Zustimmung ihrer gesetzgebenden Körperschaften, soweit diese durch die Verfassung vorgeschrieben ist, die nachstehenden Änderungen des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik:
Bekanntmachung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Abkommens zur dritten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik
Vom 19. März 2018 (Nds. GVBl. S. 47)
Aufgrund des Artikels 1 Abs. 3 des Gesetzes zu dem Abkommen zur dritten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik vom 6. April 2017 (Nds. GVBl. S. 110) wird bekannt gemacht, dass das Abkommen nach seiner Nummer 2 am 1. April 2018 in Kraft tritt.