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Abschnitt 2 3. DIBt-ÄndAbk

Bibliographie

Titel
Abkommen zur dritten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik (3. DIBt-Änderungsabkommen)
Redaktionelle Abkürzung
3. DIBt-ÄndAbk,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21072

Dieses Abkommen tritt am 1. des Monats in Kraft, der dem Monat folgt, in dem die letzte der von den Beteiligten ausgefertigten Vertragsurkunden der für das Bauwesen zuständigen Senatsverwaltung des Landes Berlin zugeht. (1)

Bekanntmachung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Abkommens zur dritten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik

Vom 19. März 2018 (Nds. GVBl. S. 47)

Aufgrund des Artikels 1 Abs. 3 des Gesetzes zu dem Abkommen zur dritten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik vom 6. April 2017 (Nds. GVBl. S. 110) wird bekannt gemacht, dass das Abkommen nach seiner Nummer 2 am 1. April 2018 in Kraft tritt.