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  • ab 21.04.2017 (aktuelle Fassung)

Art. 1 3. DIBt-ÄndAbkG

Bibliographie

Titel
Gesetz zu dem Abkommen zur dritten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik
Redaktionelle Abkürzung
3. DIBt-ÄndAbkG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21072

(1) Dem am 24. Juni 2014/26. Oktober 2016 unterzeichneten Abkommen zur dritten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik (3. DIBt-Änderungsabkommen) wird zugestimmt.

(2) Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

(3) Der Tag, an dem das Abkommen nach seiner Nummer 2 in Kraft tritt, ist im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.