Abschnitt 6 Nds. LVRdErl - VI. Vertretung des Landes in abgabenrechtlichen Verfahren
Bibliographie
- Titel
- Vertretung des Landes Niedersachsen
- Redaktionelle Abkürzung
- Nds. LVRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20120
In abgabenrechtlichen Verfahren über die Besteuerung einschließlich der Erhebung und Beitreibung von Steuern wird das Land durch das für die Besteuerung zuständige Finanzamt vertreten.