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  • ab 01.05.2012 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 6 Nds. LVRdErl - VI. Vertretung des Landes in abgabenrechtlichen Verfahren

Bibliographie

Titel
Vertretung des Landes Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
Nds. LVRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20120

In abgabenrechtlichen Verfahren über die Besteuerung einschließlich der Erhebung und Beitreibung von Steuern wird das Land durch das für die Besteuerung zuständige Finanzamt vertreten.