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  • ab 18.12.2018 (aktuelle Fassung)

Landesbeauftragte oder Landesbeauftragter für den Tierschutz

Bibliographie

Titel
Landesbeauftragte oder Landesbeauftragter für den Tierschutz
Redaktionelle Abkürzung
TierSchBeaufBeschl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78530

Beschl. d. LReg v. 18.12.2018 - ML 401-02101/1-110 -

Vom 18. Dezember 2018 (Nds. MBl. 2019 S. 119)

- VORIS 78530 -

Bezug: Beschl. v. 13.9.1994 (Nds. MBl. 1997 S. 155)

Gemäß § 2 Abs. 4 des Gesetzes über die Berufung und die Aufgaben einer Landesbeauftragten oder eines Landesbeauftragten für den Tierschutz - im Folgenden: TierSchBeaufG ND - vom 22.11.1995 (Nds. GVBl. S. 444) wird das Nähere über die Aufgaben der Landesbeauftragten oder des Landesbeauftragten wie folgt bestimmt:

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Organisatorische EinbindungI
Aufgaben der oder des Landesbeauftragten für den TierschutzII
Rechte, Berichtspflichten und ArbeitsprogrammIII
AußerkrafttretenIV