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  • ab 18.12.2018 (aktuelle Fassung)

Abschnitt IV TierSchBeaufBeschl - Außerkrafttreten

Bibliographie

Titel
Landesbeauftragte oder Landesbeauftragter für den Tierschutz
Redaktionelle Abkürzung
TierSchBeaufBeschl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78530

Der Bezugsbeschluss tritt außer Kraft.