§ 50 HKG - Dauer und Inhalt der Weiterbildung
Bibliographie
- Titel
- Kammergesetz für die Heilberufe (HKG)
- Amtliche Abkürzung
- HKG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21064070000000
Die Weiterbildung umfasst insbesondere den Erwerb eingehender Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- 1.der Verhütung, Erkennung und Behandlung von Krankheiten, Körperschäden und Leiden einschließlich der Wechselbeziehungen zwischen Mensch und Umwelt,
- 2.den notwendigen Maßnahmen der Rehabilitation und
- 3.der Qualitätssicherung.