Abschnitt 4 IuCKAV - 4. Bezeichnung
Bibliographie
- Titel
- Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur Bekämpfung der Kriminalität im Zusammenhang mit Informations- und Kommunikationstechnik (Internet- und Computerkriminalität)
- Redaktionelle Abkürzung
- IuCKAV,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 33210
Die Schwerpunktstaatsanwaltschaft führt im Geschäftsverkehr die Bezeichnung ihrer Behörde mit dem Zusatz
"Zentralstelle Internet- und Computerkriminalität (Cybercrime)".