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Abschnitt 4 IuCKAV - 4. Bezeichnung 

Bibliographie

Titel
Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur Bekämpfung der Kriminalität im Zusammenhang mit Informations- und Kommunikationstechnik (Internet- und Computerkriminalität)
Redaktionelle Abkürzung
IuCKAV,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
33210

Die Schwerpunktstaatsanwaltschaft führt im Geschäftsverkehr die Bezeichnung ihrer Behörde mit dem Zusatz

"Zentralstelle Internet- und Computerkriminalität (Cybercrime)".