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Abschnitt 4 IuK-KrAV - 4. Bezeichnung 

Bibliographie

Titel
Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur Bekämpfung der Kriminalität im Zusammenhang mit Informations- und Kommunikationstechnik (IuK-Kriminalität)
Redaktionelle Abkürzung
IuK-KrAV,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
33210

Die Schwerpunktstaatsanwaltschaft führt im Geschäftsverkehr die Bezeichnung ihrer Behörde mit dem Zusatz

"Zentralstelle zur Bekämpfung der IuK-Kriminalität".