Abschnitt 4 IuK-KrAV - 4. Bezeichnung
Bibliographie
- Titel
- Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur Bekämpfung der Kriminalität im Zusammenhang mit Informations- und Kommunikationstechnik (IuK-Kriminalität)
- Redaktionelle Abkürzung
- IuK-KrAV,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 33210
Die Schwerpunktstaatsanwaltschaft führt im Geschäftsverkehr die Bezeichnung ihrer Behörde mit dem Zusatz
"Zentralstelle zur Bekämpfung der IuK-Kriminalität".