Anlage 3a EB-AVO-WaNi - Muster für das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife für die Freie Waldorfschule
Bibliographie
- Titel
- Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über die Qualifikationsphase und die Abiturprüfung an Freien Waldorfschulen sowie über die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler (EB-AVO-WaNi)
- Amtliche Abkürzung
- EB-AVO-WaNi
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410
(zu Nr. 15.1)
1. - erste Seite -
(Name der Schule, Schulort) _________________________________________________________________________ ZEUGNIS DER ALLGEMEINEN HOCHSCHULREIFE |
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_______________________________________________________________________________ geb. am ________________ in ______________________________________________________ wohnhaft in ______________________________________________________________________ hat sich nach dem Besuch der Qualifikationsphase der Freien Waldorfschule der Abiturprüfung unterzogen. |
Dem Zeugnis liegen zugrunde:
Die Vereinbarung über die Durchführung der Abiturprüfung für Schülerinnen und Schüler an Waldorfschulen
(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21.2.1980 in der jeweils geltenden Fassung).
Die Vereinbarung über die Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife
(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18.10.2012 in der jeweils geltenden Fassung).
Die Vereinbarung über die Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung
(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 1.6.1979 in der jeweils geltenden Fassung).
Die Verordnung über die Qualifikationsphase und die Abiturprüfung für Schülerinnen und Schüler der Freien Waldorfschulen sowie über die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler (AVO-WaNi) vom 2.5.2005 (Nds. GVBl. S. 139) in der jeweils geltenden Fassung.
2a. - zweite Seite - (ohne besondere Lernleistung)
Name, Vorname, Geburtstag, Geburtsort |
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I. Leistungen in den schriftlichen Abiturprüfungsfächern
Prüfungsfächer 1)2) | Prüfungsergebnis (in einfacher Wertung) | Gesamtergebnis 3) | |||
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schriftlich | mündlich | ||||
1. | "eA" | 12-fach | |||
2. | "eA" | 12-fach | |||
3. | "eA" | 12-fach | |||
4. | 8-fach |
II. Leistungen in den mündlichen Abiturprüfungsfächern
Prüfungsfächer 4) | Prüfungsergebnis (in einfacher Wertung) | Gesamtergebnis | ||
---|---|---|---|---|
mündlich | Schulhalbjahresergebnisse | |||
5. | ...................................... | 4-fach | ||
6. | ...................................... | 4-fach | ||
7. | 4-fach | |||
8. | 4-fach |
III. Berechnung der Gesamtqualifikation und der Durchschnittsnote
Gesamtsumme der schriftlichen Prüfungsfächer | mindestens 220, höchstens 660 Punkte | ||
---|---|---|---|
Gesamtsumme der mündlichen Prüfungsfächer | mindestens 80, höchstens 240 Punkte | ||
Durchschnittsnote | , | 5) |
Dieses Zeugnis schließt den Nachweis über das 6) ein.
Frau/Herr _____________________________________________________________________________
hat die Abiturprüfung bestanden und damit die Befähigung zum Studium an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland erworben.
__________________, den _________________________ | |
---|---|
(Siegel) | |
_________________________________ Die/Der Vorsitzende der Prüfungskommission |
Für die Umrechnung der 6-Noten-Skala in das Punktesystem gilt folgender Schlüssel:
Noten | sehr gut | gut | befriedigend | ausreichend | mangelhaft | ungenügend | ||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
+ | 1 | - | + | 2 | - | + | 3 | - | + | 4 | - | + | 5 | - | 6 | |
Punkte | 15 | 14 | 13 | 12 | 11 | 10 | 09 | 08 | 07 | 06 | 05 | 04 | 03 | 02 | 01 | 00 |
2b. - zweite Seite - (mit besonderer Lernleistung)
Name, Vorname, Geburtstag, Geburtsort |
---|
I. Leistungen in den schriftlichen Abiturprüfungsfächern
Prüfungsfächer 1)2) | Prüfungsergebnis (in einfacher Wertung) | Gesamtergebnis 3) | |||
---|---|---|---|---|---|
schriftlich | mündlich | ||||
1. | "eA" | 11-fach | |||
2. | "eA" | 11-fach | |||
3. | "eA" | 11-fach | |||
4. | 7-fach | ||||
Besondere Lernleistung | 7-fach |
II. Leistungen in den mündlichen Abiturprüfungsfächern
Prüfungsfächer 4) | Prüfungsergebnis (in einfacher Wertung) | Gesamtergebnis | ||
---|---|---|---|---|
mündlich | Schulhalbjahresergebnisse | |||
5. | ...................................... | 4-fach | ||
6. | ...................................... | 4-fach | ||
7. | 4-fach | |||
8. | 4-fach |
III. Berechnung der Gesamtqualifikation und der Durchschnittsnote
Gesamtsumme der schriftlichen Prüfungsfächer | mindestens 220, höchstens 660 Punkte | ||
---|---|---|---|
Gesamtsumme der mündlichen Prüfungsfächer | mindestens 80, höchstens 240 Punkte | ||
Durchschnittsnote | , | 5) |
Dieses Zeugnis schließt den Nachweis über das ____________________________ 6) ein.
Frau/Herr ___________________________________________________________________
hat die Abiturprüfung bestanden und damit die Befähigung zum Studium an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland erworben.
______, den _____________________________ | |
---|---|
(Siegel) | |
________________________________ Die/Der Vorsitzende der Prüfungskommission |
Für die Umrechnung der 6-Noten-Skala in das Punktesystem gilt folgender Schlüssel:
Noten | sehr gut | gut | befriedigend | ausreichend | mangelhaft | ungenügend | ||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
+ | 1 | - | + | 2 | - | + | 3 | - | + | 4 | - | + | 5 | - | 6 | |
Punkte | 15 | 14 | 13 | 12 | 11 | 10 | 09 | 08 | 07 | 06 | 05 | 04 | 03 | 02 | 01 | 00 |
Mit diesem Zeugnis werden Sprachkenntnisse in der fortgeführten Fremdsprache Englisch - Französisch - Italienisch - Niederländisch - Russisch - Spanisch bescheinigt, die mindestens der Niveaustufe B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen, wenn im Durchschnitt der vier Schulhalbjahre oder im Durchschnitt der vier Schulhalbjahre einschließlich der Abiturprüfung in der jeweiligen Fremdsprache mindestens 05 Punkte in einfacher Wertung erreicht worden sind.
Die Abiturprüfungsfächer, die auf erhöhtem Anforderungsniveau betrieben worden sind, sind mit "eA" gekennzeichnet.
Die Ergebnisse der schriftlichen und der mündlichen Abiturprüfung werden im Verhältnis 1:1 gewichtet.
Im 7. und 8. Prüfungsfach können statt einer mündlichen Prüfung die Schulhalbjahresergebnisse aus dem vierten Schulhalbjahr der Qualifikationsphase eingebracht werden.
Wiederholung der Durchschnittsnote in Worten.
Zutreffendes einfügen:
Kleine Latinum/Latinum/Große Latinum/Graecum
Latinum/Graecum gemäß "Vereinbarung über das Latinum und das Graecum" (Beschluss der KMK vom 22.9.2005)