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Anlage 3a EB-AVO-WaNi - Muster für das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife für die Freie Waldorfschule

Bibliographie

Titel
Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über die Qualifikationsphase und die Abiturprüfung an Freien Waldorfschulen sowie über die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler (EB-AVO-WaNi)
Amtliche Abkürzung
EB-AVO-WaNi
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

(zu Nr. 15.1)

1. - erste Seite -

(Name der Schule, Schulort)

_________________________________________________________________________

ZEUGNIS
DER ALLGEMEINEN HOCHSCHULREIFE
_______________________________________________________________________________
geb. am ________________ in ______________________________________________________
wohnhaft in ______________________________________________________________________
hat sich nach dem Besuch der Qualifikationsphase der Freien Waldorfschule der Abiturprüfung unterzogen.

Dem Zeugnis liegen zugrunde:

Die Vereinbarung über die Durchführung der Abiturprüfung für Schülerinnen und Schüler an Waldorfschulen
(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21.2.1980 in der jeweils geltenden Fassung).

Die Vereinbarung über die Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife
(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18.10.2012 in der jeweils geltenden Fassung).

Die Vereinbarung über die Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung
(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 1.6.1979 in der jeweils geltenden Fassung).

Die Verordnung über die Qualifikationsphase und die Abiturprüfung für Schülerinnen und Schüler der Freien Waldorfschulen sowie über die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler (AVO-WaNi) vom 2.5.2005 (Nds. GVBl. S. 139) in der jeweils geltenden Fassung.

2a. - zweite Seite - (ohne besondere Lernleistung)

Name, Vorname, Geburtstag, Geburtsort

I. Leistungen in den schriftlichen Abiturprüfungsfächern

Prüfungsfächer 1)2)Prüfungsergebnis (in einfacher Wertung)Gesamtergebnis 3)
schriftlichmündlich
1."eA"12-fach
2."eA"12-fach
3."eA"12-fach
4.8-fach

II. Leistungen in den mündlichen Abiturprüfungsfächern

Prüfungsfächer 4)Prüfungsergebnis (in einfacher Wertung)Gesamtergebnis
mündlichSchulhalbjahresergebnisse
5.......................................4-fach
6.......................................4-fach
7.4-fach
8.4-fach

III. Berechnung der Gesamtqualifikation und der Durchschnittsnote

Gesamtsumme der schriftlichen Prüfungsfächernioo_396_01mindestens 220, höchstens 660 Punkte
Gesamtsumme der mündlichen Prüfungsfächernioo_396_01mindestens 80, höchstens 240 Punkte
Durchschnittsnotenioo_396_01 , nioo_396_01nioo_396_015)

Dieses Zeugnis schließt den Nachweis über das 6) ein.

Frau/Herr _____________________________________________________________________________

hat die Abiturprüfung bestanden und damit die Befähigung zum Studium an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland erworben.

__________________, den _________________________
(Siegel)
_________________________________
Die/Der Vorsitzende der Prüfungskommission

Für die Umrechnung der 6-Noten-Skala in das Punktesystem gilt folgender Schlüssel:

Notensehr gutgutbefriedigendausreichendmangelhaftungenügend
+1-+2-+3-+4-+5-6
Punkte15141312111009080706050403020100

2b. - zweite Seite - (mit besonderer Lernleistung)

Name, Vorname, Geburtstag, Geburtsort

I. Leistungen in den schriftlichen Abiturprüfungsfächern

Prüfungsfächer 1)2)Prüfungsergebnis (in einfacher Wertung)Gesamtergebnis 3)
schriftlichmündlich
1."eA"11-fach
2."eA"11-fach
3."eA"11-fach
4.7-fach
Besondere Lernleistung7-fach

II. Leistungen in den mündlichen Abiturprüfungsfächern

Prüfungsfächer 4)Prüfungsergebnis (in einfacher Wertung)Gesamtergebnis
mündlichSchulhalbjahresergebnisse
5.......................................4-fach
6.......................................4-fach
7.4-fach
8.4-fach

III. Berechnung der Gesamtqualifikation und der Durchschnittsnote

Gesamtsumme der schriftlichen Prüfungsfächernioo_396_01mindestens 220, höchstens 660 Punkte
Gesamtsumme der mündlichen Prüfungsfächernioo_396_01mindestens 80, höchstens 240 Punkte
Durchschnittsnotenioo_396_01 , nioo_396_01nioo_396_015)

Dieses Zeugnis schließt den Nachweis über das ____________________________ 6) ein.

Frau/Herr ___________________________________________________________________

hat die Abiturprüfung bestanden und damit die Befähigung zum Studium an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland erworben.

______, den _____________________________
(Siegel)
________________________________
Die/Der Vorsitzende der Prüfungskommission

Für die Umrechnung der 6-Noten-Skala in das Punktesystem gilt folgender Schlüssel:

Notensehr gutgutbefriedigendausreichendmangelhaftungenügend
+1-+2-+3-+4-+5-6
Punkte15141312111009080706050403020100

Mit diesem Zeugnis werden Sprachkenntnisse in der fortgeführten Fremdsprache Englisch - Französisch - Italienisch - Niederländisch - Russisch - Spanisch bescheinigt, die mindestens der Niveaustufe B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen, wenn im Durchschnitt der vier Schulhalbjahre oder im Durchschnitt der vier Schulhalbjahre einschließlich der Abiturprüfung in der jeweiligen Fremdsprache mindestens 05 Punkte in einfacher Wertung erreicht worden sind.

Die Abiturprüfungsfächer, die auf erhöhtem Anforderungsniveau betrieben worden sind, sind mit "eA" gekennzeichnet.

Die Ergebnisse der schriftlichen und der mündlichen Abiturprüfung werden im Verhältnis 1:1 gewichtet.

Im 7. und 8. Prüfungsfach können statt einer mündlichen Prüfung die Schulhalbjahresergebnisse aus dem vierten Schulhalbjahr der Qualifikationsphase eingebracht werden.

Wiederholung der Durchschnittsnote in Worten.

Zutreffendes einfügen:

Kleine Latinum/Latinum/Große Latinum/Graecum

Latinum/Graecum gemäß "Vereinbarung über das Latinum und das Graecum" (Beschluss der KMK vom 22.9.2005)