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  • ab 01.07.2022 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 JWS/PACE-FördErl - Zuwendungsempfänger

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Jugendwerkstätten und Pro-Aktiv-Centren
Redaktionelle Abkürzung
JWS/PACE-FördErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21133

3.1 Zuwendungsempfänger für Maßnahmen nach Nummer 2.1 sind freie und öffentliche Träger der Jugendhilfe gemäß den §§ 69 und 75 SGB VIII und des Nds. AG SGB VIII.

Zuwendungsempfänger für Maßnahmen nach Nummer 2.2 sind die niedersächsischen Landkreise, kreisfreien Städte sowie die Region Hannover. Sie können Zuwendungen im Rahmen der Nummer 12 der VV-Gk zu § 44 LHO an einen Letztempfänger weiterleiten. Letztempfänger sind kreis- und regionsangehörige Städte und Gemeinden, kommunale Unternehmen der Beschäftigungsförderung (§§ 136 ff. NKomVG) sowie anerkannte Träger der freien Jugendhilfe gemäß den §§ 69 und 75 SGB VIII.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 8 Absatz 1 des Erl. vom 9. März 2022 (Nds. MBl. S. 284)