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  • ab 01.11.2019 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 9 ÖSPMBRdErl - Rentenversicherung

Bibliographie

Titel
Beschäftigung von pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an öffentlichen Schulen
Redaktionelle Abkürzung
ÖSPMBRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

Aufgrund der vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich der Rentenversicherungspflicht sind die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor der Einstellung auf das Beratungsangebot der Deutschen Rentenversicherung hinzuweisen.

Außer Kraft am 31. Dezember 2024 durch Nummer 10 des Runderlasses vom 1. Juli 2019 (SVBl. S. 344)