Abschnitt 9 ÖSPMBRdErl - Rentenversicherung
Bibliographie
- Titel
- Beschäftigung von pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an öffentlichen Schulen
- Redaktionelle Abkürzung
- ÖSPMBRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410
Aufgrund der vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich der Rentenversicherungspflicht sind die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor der Einstellung auf das Beratungsangebot der Deutschen Rentenversicherung hinzuweisen.
Außer Kraft am 31. Dezember 2024 durch Nummer 10 des Runderlasses vom 1. Juli 2019 (SVBl. S. 344)