Abschnitt 8 ÖSPMBRdErl - Rentenversicherung
Bibliographie
- Titel
- Beschäftigung von pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an öffentlichen Schulen
- Redaktionelle Abkürzung
- ÖSPMBRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410
Aufgrund der vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich der Rentenversicherungspflicht sind die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor der Einstellung auf das Beratungsangebot der Deutschen Rentenversicherung hinzuweisen.
Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 9 des RdErl. i.d.F. vom 1. Oktober 2024 (SVBl. S. 525)