§ 8 NSchGesVO - Regelungsbereich
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsische Verordnung über Anforderungen an Schulen für Gesundheitsfachberufe und an Einrichtungen für die praktische Ausbildung (NSchGesVO)
- Amtliche Abkürzung
- NSchGesVO
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21064
Dieser Abschnitt regelt das Nähere zu den Anforderungen nach § 3 Abs. 1 Satz 1 NSchGesG an Einrichtungen des Gesundheitswesens für die praktische Ausbildung.