Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 01.01.2021 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 MPFErl - Zuwendungsempfängerinnen oder Zuwendungsempfänger

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Messepräsentationen kleiner und mittlerer Unternehmen sowie Angehöriger Freier Berufe
Redaktionelle Abkürzung
MPFErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
77100

3.1 Zuwendungsempfängerin oder Zuwendungsempfänger (Erstempfängerin oder Erstempfänger) bei der Förderung von Gemeinschaftsständen gemäß den Nummern 2.1 und 2.2 ist die Organisatorin oder der Organisator der Messepräsentation.

3.2 Zuwendungsempfängerin oder Zuwendungsempfänger bei der Förderung von Einzelständen auf Inlands- oder Auslandsmessen bzw. Letztempfängerin oder Letztempfänger bei der Förderung von Gemeinschaftsständen gemäß den Nummern 2.1 und 2.2 sind kleine und mittlere Unternehmen (im Folgenden: KMU) i. S. der jeweils geltenden Definition der EU-Kommission und Angehörige Freier Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen.

Danach gelten als KMU Unternehmen nach dem Anhang zur Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6.5.2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (ABl. EU Nr. L 124 S. 36).

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 8 des Erl. vom 20. November 2020 (Nds. MBl. S. 1364)