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  • ab 01.01.2021 (aktuelle Fassung)

Anlage MPFErl - Scoring-Modell

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Messepräsentationen kleiner und mittlerer Unternehmen sowie Angehöriger Freier Berufe
Redaktionelle Abkürzung
MPFErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
77100

Bei der Bewertung der Anträge (Nummer 4 der Richtlinie) sind folgende Qualitätskriterien und Höchstpunktzahlen zu beachten:

KriteriumMaximale Punktzahl
  1. 1.

    Erfahrung in der Organisation von Gemeinschaftsständen (Referenzen, welche und wie viele Gemeinschaftsstände in den letzten fünf Jahren realisiert wurden.)

35
  1. 2.

    Kenntnisse der niedersächsischen Branche (je nach Messe) (Welche Akteure sind bekannt, wer soll bei der Akquise angesprochen werden?)

30
  1. 3.

    Logik und Umsetzbarkeit des Konzeptes für die Akquise der Ausstellerinnen und Aussteller (Welche Akteure sollen angesprochen werden, wie erfolgt die Ansprache, welcher Zeitaufwand wird veranschlagt?)

15
  1. 4.

    Kosten pro Ausstellerin oder Aussteller

10
  1. 5.

    Plausibilität und Qualität der Antragsunterlagen (Plausibler Zeitplan zur Realisierung des Gemeinschaftsstandes, plausibler Finanzierungsplan)

10
Gesamtpunktzahl100

Bei den Kriterien 1 bis 4 muss mindestens die Hälfte der Punktzahl erreicht sein, damit der Antrag förderfähig ist.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 8 des Erl. vom 20. November 2020 (Nds. MBl. S. 1364)