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  • ab 01.01.2021 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 MPFErl - Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Messepräsentationen kleiner und mittlerer Unternehmen sowie Angehöriger Freier Berufe
Redaktionelle Abkürzung
MPFErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
77100

1.1 Das Land gewährt auf der Grundlage von § 8 des Gesetzes zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen nach Maßgabe dieser Richtlinie und der VV zu § 44 LHO Zuwendungen für Messepräsentationen niedersächsischer Unternehmen. Ziel der Messeförderung ist es, die Absatzkraft der Unternehmen auf internationalen Messen im In- und Ausland sowie auf Ausstellungen nachhaltig zu unterstützen sowie neue Unternehmen bei ihrer Marktetablierung zu fördern. Durch die Förderung sollen Kosten und Risiken einer Messebeteiligung auf ein vertretbares Maß reduziert sowie betriebsgrößenspezifische Nachteile abgebaut werden.

1.2 Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsstelle aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 8 des Erlasses vom 20. November 2020 (Nds. MBl. S. 1364)