Abschnitt 2 SWS-NRdErl - Zuständigkeiten
Bibliographie
- Titel
- Verfahren für die Nutzung des interaktiven Europäischen Schnellwarnsystems für Lebensmittel und Futtermittel im Rahmen von Amtshilfe und Zusammenarbeit für die Bereiche Lebensmittel, Wein und Lebensmittelbedarfsgegenstände
- Redaktionelle Abkürzung
- SWS-NRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 78550
Zuständig sind
die nach Artikel 4 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2017/625 benannten zuständigen Behörden (Lebensmittelüberwachungsbehörden - LMÜ) und
die im Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) eingerichtete Länderkontaktstelle (Länderkontaktstelle).
Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 9 des Runderlasses vom 14. Januar 2021 (Nds. MBl. S. 379)