Abschnitt 7 FlüRFördRdErl - Abweichendes Verfahren für die freiwillige Rückkehr nach Syrien, Libyen, Eritrea und Jemen
Bibliographie
- Titel
- Förderung der Rückkehr und Weiterwanderung von ausländischen Flüchtlingen
- Redaktionelle Abkürzung
- FlüRFördRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 27100
Die IOM hat ihre Mitwirkung an der programmgemäßen Rückkehrförderung nach Syrien, Eritrea, in den Jemen und Libyen ausgesetzt.
Der Bund und das Land Niedersachsen unterstützen die selbstbestimmte freiwillige Rückkehr in diese Herkunftsländer in entsprechender Anwendung des REAG/GARP-Programms. Zuständig für die Durchführung sind die Beratungszentren der LAB NI in Osnabrück (Tel.: 0541 66888161, E-Mail: rueckkehr-os@lab.niedersachsen.de) und Braunschweig (Tel.: 0531 3547306, E-Mail: rueckkehr-bs@lab.niedersachsen.de) (siehe auch Nummer 9.3)
Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 11 Satz 1 des RdErl. i.d.F. vom 16. November 2023 (Nds. MBl. S. 958)