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  • ab 01.01.2022 (aktuelle Fassung)

Einstellung von Lehrkräften an öffentlichen berufsbildenden Schulen ohne eine für die Unterrichtstätigkeit in Niedersachsen vorgesehene abgeschlossene Lehramtsausbildung
hier: Sondermaßnahme zur Einstellung von Inhaberinnen und Inhabern eines Bachelorgrades oder eines Fachhochschuldiploms

Bibliographie

Titel
Einstellung von Lehrkräften an öffentlichen berufsbildenden Schulen ohne eine für die Unterrichtstätigkeit in Niedersachsen vorgesehene abgeschlossene Lehramtsausbildung hier: Sondermaßnahme zur Einstellung von Inhaberinnen und Inhabern eines Bachelorgrades oder eines Fachhochschuldiploms
Redaktionelle Abkürzung
BbSLbRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

Vom 16. Dezember 2021 (SVBl. 2022 S. 73)

RdErl. d. MK v. 16.12.2021 - 42-84120/60 - VORIS 22410 -

Bezug:

  1. a)

    RdErl. "Sondermaßnahme zur berufsbegleitenden Qualifizierung von Inhaberinnen und Inhabern eines Bachelorgrades odereines Fachhochschuldiploms zum Erwerb der Lehrbefähigung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen in Fachrichtungen des besonderen Bedarfs" v. 20.2.2014 (SVBl. S. 274), zuletzt geändert durch RdErl. v. 14.10.2019 (SVBl. S. 575) - VORIS 22410 -

  2. b)

    RdErl. "Einstellung von Lehrkräften an öffentlichen berufsbildenden Schulen ohne eine für die Unterrichtstätigkeit in Niedersachsen vorgesehene abgeschlossene Lehramtsausbildung - Quereinstieg BBS" v. 6.6.2019 (SVBl. S. 347) - VORIS 22410 -

  3. c)

    RdErl. "Qualifizierungen gemäß § 13 Abs. 1 und 2 der Niedersächsischen Verordnung über die Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Bildung (NLVO-Bildung) und Erwerb einer Ergänzungsqualifikation für ein Lehramt" v. 4.12.2019 (SVBl. 2020 S. 4, 67) - VORIS 20411 -

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Zielsetzung1
Fallgruppen2
Einstellungsmodalitäten3
Erwerb der Lehrbefähigung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen4
Übergangsvorschriften5
Schlussbestimmungen6