Abschnitt 5 BbSLbRdErl - Übergangsvorschriften
Bibliographie
- Titel
- Einstellung von Lehrkräften an öffentlichen berufsbildenden Schulen ohne eine für die Unterrichtstätigkeit in Niedersachsen vorgesehene abgeschlossene Lehramtsausbildung hier: Sondermaßnahme zur Einstellung von Inhaberinnen und Inhabern eines Bachelorgrades oder eines Fachhochschuldiploms
- Redaktionelle Abkürzung
- BbSLbRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410
Für Lehrkräfte, deren Einstellung in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis vor Inkrafttreten dieses RdErl. erfolgt ist, gilt die Nr. 3.2. des Bezugserlasses zu a fort.
Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 6 Satz 1 des Runderlasses vom 16. Dezember 2021 (SVBl. 2022 S. 73)