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  • ab 01.01.2022 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 5 BbSLbRdErl - Übergangsvorschriften

Bibliographie

Titel
Einstellung von Lehrkräften an öffentlichen berufsbildenden Schulen ohne eine für die Unterrichtstätigkeit in Niedersachsen vorgesehene abgeschlossene Lehramtsausbildung hier: Sondermaßnahme zur Einstellung von Inhaberinnen und Inhabern eines Bachelorgrades oder eines Fachhochschuldiploms
Redaktionelle Abkürzung
BbSLbRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

Für Lehrkräfte, deren Einstellung in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis vor Inkrafttreten dieses RdErl. erfolgt ist, gilt die Nr. 3.2. des Bezugserlasses zu a fort.

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 6 Satz 1 des Runderlasses vom 16. Dezember 2021 (SVBl. 2022 S. 73)