§ 1 NLPZVO - Geltungsbereich
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsische Verordnung über die Gewährung von Prämien und Zulagen für besondere Leistungen (Leistungsprämien- und -zulagenverordnung - NLPZVO -)
- Amtliche Abkürzung
- NLPZVO
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20441001000000
Diese Verordnung regelt die Gewährung von Leistungsprämien und Leistungszulagen an Beamtinnen und Beamte in Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung A; sie gilt nicht für Beamtinnen und Beamte auf Zeit und in der laufbahnrechtlichen Probezeit.