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  • ab 13.10.1999 (aktuelle Fassung)

§ 1 NLPZVO - Geltungsbereich

Bibliographie

Titel
Niedersächsische Verordnung über die Gewährung von Prämien und Zulagen für besondere Leistungen (Leistungsprämien- und -zulagenverordnung - NLPZVO -)
Amtliche Abkürzung
NLPZVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20441001000000

Diese Verordnung regelt die Gewährung von Leistungsprämien und Leistungszulagen an Beamtinnen und Beamte in Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung A; sie gilt nicht für Beamtinnen und Beamte auf Zeit und in der laufbahnrechtlichen Probezeit.