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  • ab 01.01.2021 (aktuelle Fassung)

Anlage 3 LMÜOPRdErl - Herstellerbenachrichtigung

Bibliographie

Titel
Durchführung der Online-Probenahme im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
Redaktionelle Abkürzung
LMÜOPRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78550

(zu Nummer 3.4.3)

Kopfbogen Landkreis, kreisfreie Stadt

Adresse Hersteller

Amtliche Lebensmittelüberwachung;

Online-Probenahme mittels Bestellung in einem Online-Shop

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit unterrichte ich Sie über die Entnahme einer Probe Nr.: XX-ONL-XXXX-XXXX vom XX.XX.XXXX, Produkt XXX

Chargen-Nr./Los-Nr.:

MHD/Verbr. Datum:

EAN-Code:

Rechnungsnummer:

Tag der Probenahme:

Datum der Entsiegelung der Zweit-/Gegenprobe:

Aufbewahrungsort der Zweit-/Gegenprobe:

in folgendem Betrieb: XXXXXX

Die Probenahme erfolgte im Auftrag des Landkreises XY durch das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) mittels Bestellung im Online-Shop des o. g. Betriebs.

Ihre Verantwortlichkeit als Hersteller bzw. Inverkehrbringer des Produktes ergibt sich aus der Kennzeichnung bzw. Etikettierung. Bei der Entnahme der Probe wurden eine versiegelte Zweit-/Gegenprobe, eine Kopie des Probenentnahmeprotokolls und die für die Probenbeurteilung relevanten Unterlagen (wie z. B. Screenshots der Bestellung) im LAVES (siehe Aufbewahrungsort der Zweit-/Gegenprobe) hinterlegt und werden auf Verlangen des Herstellers herausgegeben. Damit wird dem Hersteller die Möglichkeit gegeben, diese auf eigene Kosten und Gefahren durch einen von ihm bestimmten, nach lebensmittelrechtlichen Vorschriften zugelassenen privaten Sachverständigen untersuchen zu lassen. Soweit diese Möglichkeit in Anspruch genommen werden soll, wenden Sie sich bitte an:

Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Dezernat 23

Postfach 3949

26029 Oldenburg (Oldenburg)

Tel.: 0441 - 57026-0

E-Mail: Internethandel@laves.niedersachsen.de

Auch nach Datum der Entsiegelung der Zweit-/Gegenprobe können dem Verantwortlichen noch Beanstandungen auf Grund der entnommenen amtlichen Probe zugehen. Die zurückgelassene Zweit-/Gegenprobe kann dann je nach Sachlage auch noch nach Fristablauf als Gegenbeweismittel dienen.

Die Probe wurde zur Untersuchung folgendem Institut übersandt:

z. B.

Nds. Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover Dresdenstraße 2

38124 Braunschweig

Tel.: 05 31/ 68 04-0

Poststelle.LI-BS@laves.niedersachsen.de

Bei Rückfragen bezüglich des Untersuchungsumfanges wenden Sie sich bitte an das o. a. Institut.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 5 des RdErl. vom 19. November 2020 (Nds. MBl. S. 1523)