Anlage 3 LMÜOPRdErl - Herstellerbenachrichtigung
Bibliographie
- Titel
- Durchführung der Online-Probenahme im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
- Redaktionelle Abkürzung
- LMÜOPRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 78550
(zu Nummer 3.4.3)
Kopfbogen Landkreis, kreisfreie Stadt
Adresse Hersteller
Amtliche Lebensmittelüberwachung;
Online-Probenahme mittels Bestellung in einem Online-Shop
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit unterrichte ich Sie über die Entnahme einer Probe Nr.: XX-ONL-XXXX-XXXX vom XX.XX.XXXX, Produkt XXX
Chargen-Nr./Los-Nr.:
MHD/Verbr. Datum:
EAN-Code:
Rechnungsnummer:
Tag der Probenahme:
Datum der Entsiegelung der Zweit-/Gegenprobe:
Aufbewahrungsort der Zweit-/Gegenprobe:
in folgendem Betrieb: XXXXXX
Die Probenahme erfolgte im Auftrag des Landkreises XY durch das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) mittels Bestellung im Online-Shop des o. g. Betriebs.
Ihre Verantwortlichkeit als Hersteller bzw. Inverkehrbringer des Produktes ergibt sich aus der Kennzeichnung bzw. Etikettierung. Bei der Entnahme der Probe wurden eine versiegelte Zweit-/Gegenprobe, eine Kopie des Probenentnahmeprotokolls und die für die Probenbeurteilung relevanten Unterlagen (wie z. B. Screenshots der Bestellung) im LAVES (siehe Aufbewahrungsort der Zweit-/Gegenprobe) hinterlegt und werden auf Verlangen des Herstellers herausgegeben. Damit wird dem Hersteller die Möglichkeit gegeben, diese auf eigene Kosten und Gefahren durch einen von ihm bestimmten, nach lebensmittelrechtlichen Vorschriften zugelassenen privaten Sachverständigen untersuchen zu lassen. Soweit diese Möglichkeit in Anspruch genommen werden soll, wenden Sie sich bitte an:
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Dezernat 23
Postfach 3949
26029 Oldenburg (Oldenburg)
Tel.: 0441 - 57026-0
E-Mail: Internethandel@laves.niedersachsen.de
Auch nach Datum der Entsiegelung der Zweit-/Gegenprobe können dem Verantwortlichen noch Beanstandungen auf Grund der entnommenen amtlichen Probe zugehen. Die zurückgelassene Zweit-/Gegenprobe kann dann je nach Sachlage auch noch nach Fristablauf als Gegenbeweismittel dienen.
Die Probe wurde zur Untersuchung folgendem Institut übersandt:
z. B.
Nds. Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover Dresdenstraße 2
38124 Braunschweig
Tel.: 05 31/ 68 04-0
Poststelle.LI-BS@laves.niedersachsen.de
Bei Rückfragen bezüglich des Untersuchungsumfanges wenden Sie sich bitte an das o. a. Institut.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 5 des RdErl. vom 19. November 2020 (Nds. MBl. S. 1523)