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  • ab 01.01.2021 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 4 LMÜOPRdErl - Verfahren für die Unterrichtung des ML durch die Kontaktstelle

Bibliographie

Titel
Durchführung der Online-Probenahme im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
Redaktionelle Abkürzung
LMÜOPRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78550

Die Kontaktstelle berichtet dem ML mindestens einmal im Jahr zum Stand der Umsetzung des RdErl. und unverzüglich über besondere Vorkommnisse.

Dabei kann die Kontaktstelle gemäß § 9 NVOZustG Auskünfte von den Landkreisen und kreisfreien Städten fordern.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 5 des RdErl. vom 19. November 2020 (Nds. MBl. S. 1523)