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  • ab 01.08.2012 (aktuelle Fassung)

§ 36 APVO-AD-VerwD - Befähigung für die Laufbahn der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Allgemeine Dienste

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den allgemeinen Verwaltungsdienst in den Laufbahnen der Fachrichtung Allgemeine Dienste (APVO-AD-VerwD)
Amtliche Abkürzung
APVO-AD-VerwD
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411

1Mit dem Erwerb der Befähigung für die Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Dienste wird auch die Befähigung für die Laufbahn der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Allgemeine Dienste erworben. 2Sie eröffnet den Zugang für das zweite Einstiegsamt.