§ 26 WO-RiV - Gleichzeitige Wahl
Bibliographie
- Titel
- Wahlordnung für die Richtervertretungen (WO-RiV)
- Amtliche Abkürzung
- WO-RiV
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 31200
Die Wahlen der besonderen Richtervertreterinnen und -vertreter sollen gleichzeitig mit den Wahlen zu den Richterräten stattfinden.