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  • ab 15.09.2011 (aktuelle Fassung)

§ 26 WO-RiV - Gleichzeitige Wahl

Bibliographie

Titel
Wahlordnung für die Richtervertretungen (WO-RiV)
Amtliche Abkürzung
WO-RiV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
31200

Die Wahlen der besonderen Richtervertreterinnen und -vertreter sollen gleichzeitig mit den Wahlen zu den Richterräten stattfinden.