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Anlage FISErl - Qualitätskriterien (Scoringmodell) zur Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der wirtschaftsnahen außeruniversitären Forschungsinfrastruktur im Geschäftsbereich des MW

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der wirtschaftsnahen außeruniversitären Forschungsinfrastruktur im Geschäftsbereich des MW
Redaktionelle Abkürzung
FISErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
77300
QualitätskriteriumMindestpunkteMaximalpunkte
1.Richtlinienspezifische fachliche Kriterien4070
A)Ausgangslage und Ziele
Exzellenz:
Die Investition gewährleistet die Leistungsfähigkeit des Antragstellers im Bereich der innovationsorientierten wirtschaftsnahen Forschung auf einem international angemessenen Standard (5).

Neuheitsgrad (Bonus):
Die Investition beinhaltet eine substantielle Optimierung oder Modernisierung der vorhandenen Forschungsinfrastruktur, durch die die Leistungsfähigkeit des Antragstellers im Bereich der innovationsorientierten wirtschaftsnahen Forschung deutlich erhöht wird (+ 6).
511
Wirtschaftsnähe:
Die Investition zielt auf eine engere Zusammenarbeit mit der niedersächsischen Wirtschaft ab, insbesondere mit innovationsorientierten KMU. Dies wird durch ein entsprechendes Nutzungs-/Betriebskonzept verdeutlicht (5).

Perspektive (Bonus):
Konkrete Planungen in dieser Hinsicht gehen aus dem Antrag bereits hervor, beispielsweise durch die Definition angestrebter Projekte, die Nennung potentieller Partner und/oder beigefügte Absichtserklärungen von Unternehmen (+ 6).
511
Potential:
Die Investition schafft die Grundlagen für eine erfolgversprechende Einwerbung von Mitteln aus Programmen zur Inventions- und Innovationsförderung auf Bundesebene und/oder europäischer Ebene (5).

Konkretisierung (Bonus):
Konkrete Ansätze hierfür gehen aus dem Antrag bereits hervor, beispielsweise durch die Skizzierung geplanter Vorhaben (+ 6).
511
B)Qualität des Umsetzungskonzepts
Kompetenz:
Der Antragsteller verfügt in dem durch die Investition adressiertem Themenfeld über nachgewiesene wissenschaftliche Kompetenz (Nachweis beispielsweise durch Vorläuferprojekte und/oder eigene Veröffentlichungen) (5).
Erfahrung (Bonus):
In dem adressierten Themenfeld konnte der Antragsteller bereits in der Vergangenheit Beiträge zum innovationsorientierten Wissenstransfer in die Wirtschaft leisten (+ 6).
511
Angemessenheit:
Die Abwicklung der Investition erfolgt nach einem schlüssigen und zielführenden Konzept (insbesondere sind Zeitplan und Kosten plausibel begründet) (5).
Abwicklung (Bonus):
Die beantragten Mittel werden besonders effektiv und effizient eingesetzt (+ 6).
511
C)Ziele i. S. der niedersächsischen RIS3-Strategie
Innovationsbezug:
Das Vorhaben hat einen Bezug zu einem der mit hohem Innovationspotential verbundenen Stärkefeld der niedersächsischen RIS3-Strategie (15).
15
2 a.Querschnittsziele
Forschungsinfrastruktur Geräte, Maschinen, Anlagen u. Ä.
2030
Gleichstellung:
Durch den Vorhabenträger und/oder das Vorhaben wird ein Beitrag zur Gleichstellung von Frauen und Männern erbracht.
5
Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung:
Durch den Vorhabenträger und/oder das Vorhaben werden Beiträge zur Nichtdiskriminierung in Bezug auf Geschlecht, Rasse oder ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung erbracht.
5
Nachhaltige Entwicklung:
Durch den Vorhabenträger und/oder das Vorhaben werden Beiträge zur Anpassung an den Klimawandel, Klimaschutz, nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft oder der Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung erbracht.
Mindestpunkte
2

5
Gute Arbeit:
Durch den Vorhabenträger und/oder das Vorhaben wird ein Beitrag zu "Gute Arbeit" erbracht.
15
60100
2 b.Querschnittsziele
Forschungsinfrastruktur Gebäude, Erweiterungen, bauliche Anlagen
2030
Gleichstellung:
Durch den Vorhabenträger und/oder das Vorhaben wird ein Beitrag zur Gleichstellung von Frauen und Männern erbracht.
5
Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung:
Durch den Vorhabenträger und/oder das Vorhaben werden Beiträge zur Nichtdiskriminierung in Bezug auf Geschlecht, Rasse oder ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung erbracht.
5
Nachhaltige Entwicklung:
Durch den Vorhabenträger und/oder das Vorhaben werden Beiträge zur Anpassung an den Klimawandel, Klimaschutz, nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft oder der Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung erbracht.
Die Mindestpunktzahl von 5 Punkten ist aus dem Beitrag des Vorhabens zu erzielen.
Mindestpunkte
5

10
Gute Arbeit:
Durch den Vorhabenträger und/oder das Vorhaben wird ein Beitrag zu "Gute Arbeit" erbracht.
10
60100

Es handelt sich nicht um ein regional bedeutsames Programm mit darauf entfallender Bewertung.

Das Projekt muss bei den richtlinienspezifischen fachlichen Qualitätskriterien, die den Beitrag zur Erreichung des Spezifischen Ziels bewerten, unter den Oberkriterien "A - Ausgangslage und Ziele" und "B - Qualität des Umsetzungskonzepts" in jedem Unterkriterium mindestens 5 Punkte erzielen sowie insgesamt mindestens 40 der 70 maximal möglichen Punkte in diesem Bewertungsblock erreichen, damit das Vorhaben förderwürdig ist.

Bei den Querschnittszielen sind wenigstens 20 der maximal 30 möglichen Punkte zu erreichen, beim Kriterium Nachhaltige Entwicklung müssen die angegebenen Mindestpunkte erreicht werden, damit das Vorhaben förderwürdig ist.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 8.1 des Erl. vom 18. Mai 2022 (Nds. MBl. S. 668)