§ 5 ImSchLüWBerneStV - Sonstige Amtshandlungen
Bibliographie
- Titel
- Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die Zuständigkeit für die Durchführung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren und die Anlagenüberwachung für ein Vorhaben der Lürssen Werft GmbH & Co. KG am Betriebsstandort Berne
- Redaktionelle Abkürzung
- ImSchLüWBerneStV,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 28500
(1) Soweit sich weitere Verwaltungsmaßnahmen als notwendig erweisen, sind diese von den dafür nach Landesrecht zuständigen Behörden selbst wahrzunehmen.
(2) Die landesrechtlichen Vorschriften und Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten bleiben unberührt.