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  • ab 01.08.2012 (aktuelle Fassung)

§ 35 APVO-AD-VerwD - Regelungen der Hochschule

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den allgemeinen Verwaltungsdienst in den Laufbahnen der Fachrichtung Allgemeine Dienste (APVO-AD-VerwD)
Amtliche Abkürzung
APVO-AD-VerwD
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411

Die Regelung der Einzelheiten zum Inhalt und Ablauf des Studiums sowie zu den Prüfungen, insbesondere

  1. 1.

    die Lehrinhalte der Module und Teilmodule,

  2. 2.

    die Anzahl der Leistungspunkte für jedes Modul und jedes Teilmodul sowie die Gewichtung der Module für die Gesamtnote der Bachelorprüfung,

  3. 3.

    die Abschnitte und die Durchführung der berufspraktischen Studienzeiten,

  4. 4.

    die Form und die Gegenstände der Prüfungen sowie die Anzahl der Prüfungen in den Modulen und

  5. 5.

    das Prüfungsverfahren, insbesondere die Organisation und der Ablauf der Prüfungen, die Bewertung der Prüfungsleistungen und die Folgen von Ordnungsverstößen,

bleiben der Hochschule vorbehalten.